Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Forschung und Entwicklung zu zukunftsweisenden Energietechnologien unterstützen. Gefördert werden Projekte, die zur Energiewende beitragen, zum Beispiel in den Bereichen Energieerzeugung, Speicherung, Netze, Energieeffizienz und Wasserstoff. Ziel ist es, innovative Lösungen mit Bedeutung für die angewandte Energieforschung voranzubringen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Freiberufler, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Vereine mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten sowie Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Voraussetzung ist in der Regel, dass sie in Deutschland tätig sind oder dort eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung haben. Besonders passend ist die Förderung für Antragsteller, die Forschungsprojekte im Energiebereich allein oder im Verbund umsetzen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen können in der Regel bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten, für kleine und mittlere Unternehmen können höhere Förderquoten möglich sein. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben erhalten; gefördert werden Einzelprojekte, Verbundprojekte, Reallabore der Energiewende und Mikroprojekte.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Das Antragsverfahren ist grundsätzlich zweistufig. Anträge für Mikroprojekte können laufend gestellt werden, aber nur nach vorheriger Beratung. Je nach Förderaufruf gelten unterschiedliche Fristen, zum Beispiel 31.08.2026, 02.10.2026, 30.10.2026, 30.04.2026, 31.10.2026, 31.12.2026, 30.06.2027, 15.01.2026, 01.10.2028 und 31.12.2028; einige Förderaufrufe sind auch laufend offen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch kann ausscheiden, wenn die notwendige fachliche Qualifikation fehlt oder wenn personelle und materielle Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens nicht ausreichen. Ebenfalls problematisch ist es, wenn das Vorhaben nicht im thematischen und inhaltlichen Interesse des Bundes liegt oder wenn es nicht mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden ist. Bei Verbundprojekten kann eine fehlende schriftliche Kooperationsvereinbarung zur Ablehnung führen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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