Zuschüsse

NRW.Bank - Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)

Die Förderung soll Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien unterstützen. Gefördert werden vor allem Verbundprojekte mit Leuchtturmcharakter, die neue digitale Anwendungen mit hoher technologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz voranbringen. Ziel ist es, eine Spitzenposition bei Entwicklung, Angebot und Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zu erreichen.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zur Entwicklung digitaler Technologien unterstützen. Gefördert werden vor allem Verbundprojekte mit Leuchtturmcharakter, die neue digitale Anwendungen mit hoher technologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz voranbringen. Ziel ist es, eine Spitzenposition bei Entwicklung, Angebot und Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zu erreichen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Verbände. Besonders passend ist sie für mehrere unabhängige Partner, die gemeinsam an einem innovativen Verbundprojekt arbeiten wollen. Unternehmen müssen dafür einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen gesonderter Förderaufrufe über den jeweils benannten Projektträger.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, Infrastrukturmaßnahmen wie zum Beispiel Mobilfunkanlagen oder betriebliche Hardware-Systeme sowie Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten. Ebenfalls problematisch ist es, wenn mit dem Projekt bereits vor der Antragstellung begonnen wurde. Außerdem muss das Projekt grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden und als Verbundprojekt mit mehreren unabhängigen Partnern angelegt sein.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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