Zuschüsse

NRW.Bank - Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Die Förderung soll die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe unterstützen. Finanziert werden dafür insbesondere Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien sowie unterstützende Innovationsdienstleistungen. Ziel ist es, effizientere Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in diesem Bereich voranzubringen.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Entwicklung regenerativer Kraftstoffe unterstützen. Finanziert werden dafür insbesondere Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien sowie unterstützende Innovationsdienstleistungen. Ziel ist es, effizientere Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in diesem Bereich voranzubringen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. In begründeten Fällen können auch gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine gefördert werden. Besonders passend ist das Programm für Antragsteller, die Projekte zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gibt eine Höchstbetragsbegrenzung bei der Bewilligung, und das Antragsverfahren ist zweistufig.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Projektskizzen können in der ersten Verfahrensstufe zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. eines Jahres in elektronischer Form eingereicht werden. Zusätzlich können zu bestimmten Themenschwerpunkten weitere Förderaufrufe veröffentlicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Bei Verbundprojekten müssen die Partner ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln. Außerdem sind projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen an die zuständige Programmgesellschaft weiterzugeben.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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