Refinanzierungskredit

NRW.Bank - ERP-Beteiligungsprogramm

Die Förderung soll Unternehmen helfen, ihre Eigenkapitalbasis durch Beteiligungen zu stärken. Dafür wird die Bereitstellung von Haftungskapital über private Kapitalbeteiligungsgesellschaften unterstützt. So können zum Beispiel Gründungen, Erweiterungen, Innovationen oder Unternehmensnachfolgen finanziert werden.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen helfen, ihre Eigenkapitalbasis durch Beteiligungen zu stärken. Dafür wird die Bereitstellung von Haftungskapital über private Kapitalbeteiligungsgesellschaften unterstützt. So können zum Beispiel Gründungen, Erweiterungen, Innovationen oder Unternehmensnachfolgen finanziert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz mit Betriebssitz in Deutschland. In der Regel gilt sie für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz bis 50 Mio. € pro Jahr, in begründeten Fällen bis 75 Mio. €. Außerdem sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Deutschland als Beteiligungsgeber eingebunden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Beteiligung beziehungsweise als Refinanzierungskredit. Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften stellen dem Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung, während die KfW die Beteiligungsgesellschaft über einen günstigen Refinanzierungskredit unterstützt. Gefördert werden bis zu 100 % der Beteiligungssumme, in der Regel bis 1,5 Mio. €, in Ausnahmefällen bis 2,5 Mio. €.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Beteiligungsvertrag mit dem Unternehmen darf erst nach der Antragstellung abgeschlossen werden. Nach der Zusage gilt für den Abruf der Mittel eine Frist von 12 Monaten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden nachträgliche Finanzierungen bestehender Beteiligungen, Sanierungsmaßnahmen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen. Die Beteiligung darf das vorhandene Eigenkapital des Unternehmens nicht übersteigen. Außerdem muss das Vorhaben mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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