ERP-Förderkredit

NRW.Bank - ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Die Förderung soll Gründungen, Unternehmensnachfolgen und die Festigung junger Unternehmen im Haupterwerb in Deutschland erleichtern. Sie unterstützt dabei vor allem Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen. Ziel ist eine zinsgünstige Finanzierung für förderfähige Vorhaben.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Gründungen, Unternehmensnachfolgen und die Festigung junger Unternehmen im Haupterwerb in Deutschland erleichtern. Sie unterstützt dabei vor allem Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen. Ziel ist eine zinsgünstige Finanzierung für förderfähige Vorhaben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für natürliche Personen, die eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben und die KMU-Definition der EU erfüllen. Sie richtet sich an Existenzgründer sowie an junge kleine und mittlere Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland. Auch bei Unternehmensübernahmen, tätigen Beteiligungen oder Erweiterungen innerhalb der ersten 5 Jahre kann sie passend sein.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Garantie einer Bürgschaftsbank. Gefördert werden bis zu 35 % der förderfähigen Kosten, maximal 500.000 € je Antragsteller. Der Antrag wird über ein Kreditinstitut nach Wahl gestellt, das die Unterlagen an die KfW weiterleitet.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nach Vertragsschluss kann der Kredit bis zu 12 Monate lang abgerufen werden, gegebenenfalls auch länger, wenn die Frist verlängert wird.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden die Finanzierung von Wohngebäuden, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen sowie die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition. Ebenfalls ausgeschlossen sind Maßnahmen von Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen. Außerdem muss das Vorhaben mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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