Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberuflern die Finanzierung von Gründungen, Übernahmen, Beteiligungen, Investitionen und Betriebsmitteln erleichtern. Dafür gibt es zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 % des förderfähigen Finanzierungsbedarfs.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen sowie Angehörige der freien Berufe. Sie richtet sich an natürliche Personen, juristische Personen in mehrheitlich privatem Besitz und rechtsfähige Personengesellschaften. Auch bestimmte Unternehmen mit Sitz in Deutschland sowie Tochtergesellschaften und Joint Ventures im Ausland mit maßgeblicher deutscher Beteiligung können gefördert werden.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, zum Beispiel für Maschinen, Gebäude, Software, Warenlager, Personalkosten, Mieten oder Marketingkosten. Je nach Variante sind bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben möglich, bei Betriebsmitteln und Warenlager mit Haftungsfreistellung bis zu 7,5 Mio. €. Zusätzlich kann es eine Haftungsfreistellung von 50 % für die finanzierende Bank geben.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Abruffrist beträgt bis zu 36 Monate nach Zusage, in der Variante mit Haftungsfreistellung bis zu 12 Monate.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen, die Finanzierung von Wohngebäuden sowie die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar sein und die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen. In der Variante ohne Haftungsfreistellung darf das refinanzierende Kreditinstitut maximal zu 25 % am geförderten Unternehmen beteiligt sein. In der Variante mit Haftungsfreistellung dürfen Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen nicht mit mehr als 25 % am antragstellenden Unternehmen beteiligt sein. Für die Haftungsfreistellung ist außerdem erforderlich, dass das Unternehmen seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv ist und aussagefähige Jahresabschlüsse aus 2 Geschäftsjahren vorliegen. In dieser Variante sind nur Unternehmen förderfähig, die bereits tätig sind, nicht aber solche, die eine Tätigkeit erst aufnehmen wollen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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