ERP-Gründerkredit

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Die Förderung soll Existenzgründungen und junge Unternehmen mit einem zinsgünstigen Kredit bei der Finanzierung unterstützen. Gefördert werden insbesondere Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager. Auch Festigungsmaßnahmen in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit können unterstützt werden.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Existenzgründungen und junge Unternehmen mit einem zinsgünstigen Kredit bei der Finanzierung unterstützen. Gefördert werden insbesondere Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager. Auch Festigungsmaßnahmen in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit können unterstützt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für natürliche Personen, die in Deutschland eine freiberufliche oder gewerbliche Existenz gründen wollen. Sie richtet sich außerdem an kleine gewerbliche Unternehmen, kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht sowie kleine gemeinnützige Unternehmen, wenn sie weniger als 5 Jahre am Markt sind. Auch Gründungen im Nebenerwerb können förderfähig sein, wenn sie auf einen Haupterwerb ausgerichtet sind.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit. Möglich ist ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 200.000 €, mit einer Finanzierung von bis zu 100 % des Fremdfinanzierungsbedarfs; für Betriebsmittel sind dabei maximal 80.000 € vorgesehen. Der Antrag wird über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl gestellt, die Hausbank leitet ihn an die KfW weiter, und für die Hausbank kann eine Haftungsfreistellung von 80 % gelten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nach Vertragsschluss kann der Kredit bis zu 12 Monate lang abgerufen werden. Ab dem 7. Monat nach Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Fischerei und Aquakultur. Ebenfalls ausgeschlossen sind Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen Dritter, entgeltliche Vermögensübertragungen, Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen bei Unternehmen mit beihilferechtlichem Förderausschluss, bei Sanierungen und bei Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nicht zulässig ist auch eine Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen von mehr als 25 % am antragstellenden Unternehmen. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar sein sowie die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich; auch die Kombination mit haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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