Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung unterstützt Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz und in der Landschaftspflege. Gefördert werden Maßnahmen, die mit neuen oder bereits erprobten Technologien und Verfahren Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich schützen, pflegen oder weiterentwickeln. Außerdem soll die Förderung helfen, Forschungsergebnisse in die Praxis zu übertragen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland sinnvoll. Sie passt besonders zu Antragstellern, die Projekte mit Modellcharakter im Naturschutz umsetzen wollen. Die Vorhaben sollten auch über die eigene Region hinaus Bedeutung für den Naturschutz in Deutschland haben.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und vom Antragsteller. Die Projektskizze oder der Antrag muss auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden die Bundesländer. Ein Vorhaben kann außerdem ausgeschlossen sein, wenn es vor der Bewilligung bereits begonnen wurde. Ebenfalls problematisch sind Projekte ohne Modellcharakter, ohne Bedeutung über die Region hinaus, ohne besonderes Bundesinteresse oder Vorhaben, die nicht in Deutschland durchgeführt und verwertet werden. Bei Vorhaben zur Verringerung von Umweltbelastungen aufgrund gesetzlicher Auflagen reicht es nicht aus, nur die vorgeschriebenen Mindestanforderungen einzuhalten.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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