Zuschüsse

NRW.Bank - ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2021-2027)

Die Förderung unterstützt in Nordrhein-Westfalen arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen sowie Vorhaben zur Aus- und Weiterbildung und zur Integration. Sie soll dazu beitragen, Beschäftigung zu sichern, Qualifikationen zu verbessern und Menschen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die konkrete Ausrichtung hängt vom jeweiligen Einzelprogramm ab.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt in Nordrhein-Westfalen arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen sowie Vorhaben zur Aus- und Weiterbildung und zur Integration. Sie soll dazu beitragen, Beschäftigung zu sichern, Qualifikationen zu verbessern und Menschen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die konkrete Ausrichtung hängt vom jeweiligen Einzelprogramm ab.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sinnvoll, die förderfähige Vorhaben in den jeweiligen Einzelprogrammen durchführen. Je nach Programm richtet sie sich zum Beispiel an Unternehmen, Beschäftigte, Auszubildende, Weiterbildungseinrichtungen, Kommunen oder Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Welche Zielgruppe genau gefördert wird, hängt vom einzelnen Förderprogramm ab.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Förderangebot oder Einzelprogramm. Anträge sind, wenn keine besonderen Programmregeln gelten, auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss in der Regel vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Bei den einzelnen Förderprogrammen können zusätzlich besondere Fristen gelten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Förderrichtlinien und Hinweise des einzelnen Programms nicht erfüllt werden. Ebenfalls problematisch ist es, wenn ein Antrag nicht rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt wird, soweit keine abweichenden programmspezifischen Regelungen gelten. Außerdem ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn das Vorhaben keinem förderfähigen Einzelprogramm zugeordnet werden kann und keine besondere Entscheidung für ein kofinanziertes Einzelprojekt vorliegt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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