Zuschüsse

NRW.Bank - EU-Innovationsfonds

Die Förderung soll hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert unterstützen, die den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich senken. Sie dient dazu, die Klimaziele der EU und ein klimaneutrales Europa bis 2050 zu erreichen. Gefördert werden Vorhaben etwa in den Bereichen saubere Industrie, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Kohlenstoffabscheidung sowie klimafreundlicher Verkehr und Gebäude.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert unterstützen, die den Ausstoß von Treibhausgasen deutlich senken. Sie dient dazu, die Klimaziele der EU und ein klimaneutrales Europa bis 2050 zu erreichen. Gefördert werden Vorhaben etwa in den Bereichen saubere Industrie, erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Kohlenstoffabscheidung sowie klimafreundlicher Verkehr und Gebäude.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für gewerbliche Unternehmen sinnvoll. Besonders passend ist sie für Unternehmen, die innovative und bereits gut vorbereitete Projekte mit deutlichem Beitrag zum Klimaschutz umsetzen wollen. Sie eignet sich vor allem für Vorhaben mit kleinen, mittleren oder großen Investitionsvolumen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Möglich sind bis zu 60 % der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten, die im Zusammenhang mit der Innovation entstehen. Die Anträge werden in der Regel über Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen gestellt, die nach Projektgröße getrennt sind.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

In der Regel gibt es zweimal im Jahr Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen. Das Bewerbungsverfahren ist meist zweistufig, bei kleinen Projekten kann es auch einstufig sein. Konkrete Abgabefristen sind im vorliegenden Material nicht genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann ausscheiden, wenn das Projekt die Auswahlkriterien nicht ausreichend erfüllt. Dazu gehören insbesondere eine zu geringe Wirksamkeit bei der Vermeidung von Treibhausgasemissionen, ein zu geringer Innovationsgrad, fehlende Projektreife, mangelnde Skalierbarkeit oder unzureichende Kosteneffizienz. Ebenfalls kritisch ist, wenn das Projekt in Planung, Geschäftsmodell sowie finanzieller und rechtlicher Struktur nicht hinreichend ausgereift ist.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.