Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung unterstützt grenzüberschreitende Projekte, die den Klimaschutz in Europa voranbringen. Gefördert werden Vorhaben, die erneuerbare Energien ausbauen, die Energieeffizienz stärken und den CO₂-Ausstoß senken. Außerdem sollen technologischer Fortschritt, Klimabildung, nachhaltiges Wirtschaften und sozial gerechter Klimaschutz gefördert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Nichtregierungsorganisationen, regionale oder lokale Behörden, gemeinnützige Unternehmen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsland oder in einem förderfähigen Beitritts- oder Kandidatenland haben. Besonders passend ist die Förderung für Einrichtungen, die gemeinsam mit Partnern in mindestens zwei förderfähigen Ländern ein Klimaschutzprojekt umsetzen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Pro Vorhaben sind bis zu 1 Mio. € möglich, die Förderdauer beträgt maximal 29 Monate und die Bagatellgrenze liegt bei 120.000 €. Das Antragsverfahren ist zweistufig und der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Projekte in der Ukraine, in Georgien, in der Türkei und in Moldawien. Ein Fördergesuch kann außerdem scheitern, wenn das Projekt nicht in mindestens zwei förderfähigen Ländern durchgeführt wird oder wenn keine ausreichenden organisatorischen und personellen Kapazitäten für die Umsetzung vorhanden sind.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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