Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Entlassungen sozialverträglich begleiten und betroffenen Arbeitnehmern möglichst schnell wieder zu einem festen Arbeitsplatz verhelfen. Unterstützt werden dafür vor allem aktive Arbeitsmarktmaßnahmen. Die Förderung reagiert besonders auf Arbeitsplatzverluste durch Globalisierung, Digitalisierung, Automatisierung und den Übergang zu einer CO₂-armen Wirtschaft.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für EU-Mitgliedstaaten sinnvoll, die in besonders stark betroffenen Regionen oder Unternehmen Maßnahmen organisieren. Sie richtet sich mittelbar an entlassene Arbeitnehmer sowie an Beschäftigte in Unternehmen mit unmittelbar bevorstehendem Stellenabbau. Einzelpersonen, Verbände und Arbeitgeber können sich an die zuständige Stelle in Deutschland wenden, stellen den Antrag aber nicht selbst.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden bis zu 60 % der geschätzten Gesamtkosten der vorgesehenen Maßnahmen, zum Beispiel für Arbeitssuche, Beratung, Umschulung, Coaching, Gründungsunterstützung und verschiedene Beihilfen. Bei Investitionen in Selbstständigkeit, Unternehmensgründungen oder Unternehmensübernahmen durch Beschäftigte sind bis zu 22.000 € je entlassenem Arbeitnehmer möglich.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Berücksichtigt werden müssen vor allem zeitliche Voraussetzungen im Zusammenhang mit Entlassungen: Innerhalb von 4 Monaten müssen mindestens 200 Entlassungen in einem Unternehmen und seinen Zulieferbetrieben erfolgt sein. Alternativ können innerhalb von 6 Monaten mindestens 200 Entlassungen in klein- und mittelständischen Unternehmen einer Branche in einer oder zwei benachbarten Regionen erfolgt sein. Ebenfalls relevant sind 4 Monate bei mindestens 200 Entlassungen in mehreren kleineren und mittleren Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsklassen in einem Regierungsbezirk.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn kein EU-Mitgliedstaat den Antrag stellt, da nur Mitgliedstaaten antragsberechtigt sind. Die betroffenen Unternehmen selbst werden nicht durch den EGF gefördert. Außerdem kann ein Fördergesuch scheitern, wenn die genannten Voraussetzungen zu Art, Umfang oder Zeitraum der Entlassungen nicht erfüllt sind und auch kein besonders bedeutender Ausnahmefall für den betroffenen Wirtschaftsraum vorliegt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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