Zuschüsse

NRW.Bank - Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021-2027)

Die Förderung unterstützt innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung maritimer Ressourcen. Sie dient der Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union. Außerdem soll sie Umwelt- und Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel stärken.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung maritimer Ressourcen. Sie dient der Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union. Außerdem soll sie Umwelt- und Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Organisationen, die im Bereich Fischerei und Aquakultur tätig sind. Sie richtet sich an Akteure in Nordrhein-Westfalen, die Projekte in diesen Bereichen umsetzen wollen. Dazu gehören auch Vorhaben in Verarbeitung, Vermarktung und nachhaltiger Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss. Gefördert werden investive und nicht investive Maßnahmen, meist im Rahmen nationaler Programme der Mitgliedstaaten; teilweise vergibt auch die Europäische Kommission Mittel direkt. Der Förderumfang kann bis zu 70 % der förderfähigen öffentlichen Ausgaben betragen, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 100 %, und der Beihilfehöchstsatz liegt in der Regel bei 50 % der gesamten förderfähigen Ausgaben.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Förderung läuft im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2027. Konkrete Abgabefristen werden in den jährlichen Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann ausgeschlossen sein, wenn die Maßnahme nicht zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Union beim Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Anpassung an den Klimawandel beiträgt. Weitere Voraussetzungen und mögliche Ausschlussgründe werden in den jeweiligen Arbeitsprogrammen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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