Zuschüsse

NRW.Bank - Eurostars

Die Förderung unterstützt zivile Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Es handelt sich um ein themenoffenes Programm für internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen von EUREKA. Ziel ist es, dass die Ergebnisse möglichst schnell in den Markt kommen.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt zivile Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Es handelt sich um ein themenoffenes Programm für internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen von EUREKA. Ziel ist es, dass die Ergebnisse möglichst schnell in den Markt kommen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, die gemeinsam mit Partnern aus anderen Teilnehmerstaaten Forschungs- und Entwicklungsprojekte umsetzen wollen. Auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können beteiligt sein. Besonders passend ist die Förderung für forschungsaktive KMU, die eine führende Rolle im Projekt übernehmen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. KMU können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten, Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Für die deutschen Teilnehmenden in einem Eurostars-Projekt beträgt die Förderung maximal 500.000 €.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag kann jederzeit online beim EUREKA-Sekretariat gestellt werden. Es gibt regelmäßig 2 Begutachtungsrunden pro Jahr. Die jeweiligen Stichtage werden im Internet veröffentlicht.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht infrage, wenn weniger als 2 Kooperationspartner aus 2 verschiedenen Teilnehmerstaaten beteiligt sind. Ebenfalls problematisch ist es, wenn kein forschungsaktives KMU aus einem Teilnehmerstaat die Hauptrolle im Projekt übernimmt, wenn KMU weniger als 50 % der gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten tragen oder wenn ein Projektpartner beziehungsweise ein Teilnehmerstaat mehr als 70 % der Gesamtkosten übernimmt. Nicht gefördert werden außerdem Vorhaben, die nicht ausschließlich zivilen Zwecken dienen, deren Ergebnisse nicht innerhalb von 2 Jahren nach Projektende marktreif werden sollen oder bei denen keine schriftliche Kooperationsvereinbarung der Partner vorliegt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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