Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung unterstützt Forschungsvorhaben, aus denen technisch anspruchsvolle Unternehmensgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen sollen. Gefördert werden die Entwicklung der Technologie, die Ausarbeitung eines Businessplans und die Vorbereitung oder Weiterentwicklung der Gründung. Außerdem soll der Aufbau eines technologieorientierten Unternehmens bis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit und zur Vorbereitung einer externen Finanzierung erleichtert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gründungsteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie in einer späteren Phase für kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland. In Phase I stellen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen den Antrag für ihr Gründer- oder Forscherteam. In Phase II richtet sich die Förderung an neu gegründete Unternehmen, an denen die Gründenden mehrheitlich beteiligt sind und in denen mindestens ein Teammitglied aus Phase I mitarbeitet.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in zwei Phasen. In Phase I können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden, zusätzlich ist eine Pauschale für die gründungsbezogene Begleitung möglich; der Höchstbetrag liegt bei 250.000 €. In Phase II können bis zu 75 % der spezifischen Kosten gefördert werden, höchstens 180.000 €.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden. In Förderphase I können Projektskizzen bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Der Antrag für Förderphase II kann 6 Monate vor Ablauf der Förderphase I vorgelegt werden, bei Projekten aus dem EXIST-Gründungsstipendium 3 Monate vor deren Auslaufen.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn das Vorhaben nicht auf eine technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee gerichtet ist. Ebenfalls problematisch ist es, wenn kein dokumentierter Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vorliegt, das Team nicht über die geforderte fachliche und organisatorische Qualifikation verfügt oder keine Begleitung durch einen Coach vorgesehen ist. In Phase II kann eine Ablehnung erfolgen, wenn kein Mitglied des Gründungsteams aus Phase I im Unternehmen tätig und in die Geschäftsführung eingebunden ist, wenn sich nicht mehr als 50 % der Geschäftsanteile im Eigentum der tätigen Gründenden befinden, wenn kein Businessplan vorliegt oder wenn das Unternehmen nicht spätestens zu Beginn der Förderphase II als Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland gegründet wurde. Aus dem EXIST-Gründungsstipendium werden nur Projekte zugelassen, deren Innovationen auf Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz beruhen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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