Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützen. Sie hilft dabei, eine Geschäftsidee zu einem Businessplan weiterzuentwickeln, marktfähige Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln und die Gründung gezielt vorzubereiten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für gründungsinteressierte Studierende, Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Absolventen und Wissenschaftler können gefördert werden, wenn ihr Abschluss oder ihr Ausscheiden in der Regel nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind dabei Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann bis zu 100 % der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben abdecken. Möglich sind personengebundene Stipendien für bis zu 3 Personen, Zuschläge für Kinder, Mittel für Sachausgaben sowie Unterstützung für Coaching, Gründungsberatung und die Begleitung durch ein Gründungsnetzwerk. Die Förderdauer beträgt bis zu 1 Jahr.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Antragstellung ist bis spätestens 31.12.2027 möglich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Gründungen in den traditionell freien Berufen sowie die bloße Modifikation bestehender Produkte und Dienstleistungen ohne deutliche Alleinstellung. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn die Gründungsidee keine innovative Hauptgeschäftsgrundlage hat, keinen erkennbaren Kundennutzen bietet, sich nicht klar von bestehenden Wettbewerbsangeboten abgrenzt, keinen Beitrag zur Nachhaltigkeit erkennen lässt oder wirtschaftlich nicht tragfähig erscheint. Die Förderung kann zudem nicht mit anderen Stipendien, Beschäftigungsverhältnissen, entgeltlichen Nebentätigkeiten oder Förderprogrammen zur Finanzierung des Lebensunterhalts kombiniert werden; nur Nebentätigkeiten unter 5 Stunden pro Woche sind ausgenommen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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