Darlehen

NRW.Bank - Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW

Die Förderung soll Film- und Medienprojekte in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Gefördert werden zum Beispiel die Vorbereitung, Herstellung und Nachbearbeitung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen sowie Verleih, Vertrieb, Filmpräsentation und innovative audiovisuelle Inhalte. Ziel ist es, Projekte in Nordrhein-Westfalen zu realisieren und die Film- und Medienbranche dort zu stärken.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Film- und Medienprojekte in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Gefördert werden zum Beispiel die Vorbereitung, Herstellung und Nachbearbeitung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen sowie Verleih, Vertrieb, Filmpräsentation und innovative audiovisuelle Inhalte. Ziel ist es, Projekte in Nordrhein-Westfalen zu realisieren und die Film- und Medienbranche dort zu stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und freischaffende Personen, besonders für Produzenten, Drehbuchautoren sowie Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen. Auch Betreiber von Kinos, Abspielstätten und Veranstalter von Filmprogrammen in Nordrhein-Westfalen gehören zur Zielgruppe. Voraussetzung ist in der Regel ein Sitz, eine Betriebsstätte, eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise ein entsprechender Wohnsitz.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Zuschuss. Möglich sind Förderungen von bis zu 80 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten, wobei die genaue Höhe von der Art der Maßnahme abhängt. Anträge müssen online über die vorgesehenen Formulare bei der Film- und Medienstiftung NRW gestellt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss bis zum jeweiligen Einreichtermin gestellt werden. Außerdem muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss spätestens 6 Monate nach Bewilligung der Fördermittel nachgewiesen werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann problematisch sein, wenn der Antrag nicht vor Beginn des Vorhabens oder nicht bis zum jeweiligen Einreichtermin gestellt wird. Ebenfalls kritisch ist es, wenn kein Sitz, keine Betriebsstätte, keine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Bundesrepublik Deutschland vorliegt beziehungsweise keine Ansässigkeit besteht. Eine Ablehnung kann auch drohen, wenn die Kosten nicht branchenüblich und nicht sparsam kalkuliert sind, die Gesamtfinanzierung nicht fristgerecht nachgewiesen wird, das Projekt nicht in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, der Förderbetrag dort nicht möglichst verwendet wird oder die ökologischen Standards der Produktionsförderung nicht beachtet werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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