Zuschüsse

NRW.Bank - Förderrichtlinie Elektromobilität

Die Förderung soll Investitionen in Elektromobilität unterstützen. Gefördert werden insbesondere Elektromobilitätskonzepte, die Umstellung auf batterie-elektrische Fahrzeugflotten sowie Forschung und Entwicklung. Ziel ist es, klimafreundliche Mobilität zu stärken und den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen zu unterstützen.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in Elektromobilität unterstützen. Gefördert werden insbesondere Elektromobilitätskonzepte, die Umstellung auf batterie-elektrische Fahrzeugflotten sowie Forschung und Entwicklung. Ziel ist es, klimafreundliche Mobilität zu stärken und den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen zu unterstützen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie für natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen. Besonders passend ist sie für Antragstellende, die Elektromobilitätskonzepte umsetzen, Fahrzeugflotten elektrifizieren oder Forschungsprojekte im Bereich Elektromobilität durchführen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Für Elektromobilitätskonzepte sind bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben möglich, höchstens 100.000 € für die Studie; für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben möglich, und beim Flottenprogramm werden die Fördersätze in den jeweiligen Aufrufen zur Antragseinreichung festgelegt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Fördermodalitäten werden über Aufrufe zur Antragseinreichung bekannt gemacht. Projektskizzen können nur zu den dort festgelegten Terminen beim zuständigen Projektträger eingereicht werden. Die Geltungsdauer des Programms läuft bis zum 31.12.2026.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Außerdem kann eine Förderung ausscheiden, wenn die Voraussetzungen des Programms nicht erfüllt sind, zum Beispiel wenn kein konkreter Umsetzungs-, Maßnahmen- oder Beschaffungsplan vorliegt. Ebenfalls wichtig ist, dass beim Flottenprogramm die geförderten Fahrzeuge und die Ladeinfrastruktur grundsätzlich mit erneuerbarer Energie betrieben werden, die Fahrzeuge mindestens 24 Monate im Eigentum bleiben und im Inland zugelassen sind oder dort betrieben werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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