Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die hausärztliche Versorgung in unterversorgten Gebieten in Nordrhein-Westfalen sichern und verbessern. Unterstützt werden Maßnahmen, die hausärztliche Hauptbetriebsstätten stärken oder ausbauen. Dazu gehören zum Beispiel Gründungen, Übernahmen, Lehrpraxen und Qualifizierungen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für hausärztliche Hauptbetriebsstätten sinnvoll, die als natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Gesellschaften geführt werden. Sie richtet sich an Praxen, die im Fördergebiet tätig sind oder dort eine geförderte Maßnahme umsetzen wollen. Sinnvoll ist sie besonders für Hausärztinnen und Hausärzte, die die Versorgung in unterversorgten Gebieten ausbauen oder absichern möchten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Maßnahme gibt es bis zu 60.000 € für die Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte oder eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes, 10.000 € für die Errichtung von Lehrpraxen, 500 € pro Monat für die Beschäftigung von Fachärztinnen und Fachärzten im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen oder des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin sowie 1.000 € für Zusatzqualifikationen von nichtärztlichem Praxispersonal. Der Antrag muss online bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden. Eine Antragstellung ist höchstens 6 Monate vor dem geplanten Beginn möglich. Bei der Gründung oder Übernahme einer hausärztlichen Hauptbetriebsstätte oder eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes muss die vertragsärztliche Tätigkeit innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung aufgenommen werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn die Maßnahme nicht im Fördergebiet durchgeführt wird oder wenn sich durch die Maßnahme die hausärztliche Versorgung im Fördergebiet nicht verbessert. Ebenfalls problematisch ist es, wenn keine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet vorliegt oder der Antrag nicht vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Je nach Maßnahme kann eine Förderung außerdem ausscheiden, wenn besondere Voraussetzungen nicht erfüllt werden, zum Beispiel die Verpflichtung zur hausärztlichen Tätigkeit über 10 Jahre, die Anforderungen an eine Lehrpraxis, die Anerkennung eines Weiterbildungsabschnitts oder der erfolgreiche Abschluss einer Zusatzqualifikation.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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