Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz unterstützen. Besonders gefördert werden kleinere Flächen in Deutschland, die sich dauerhaft eigendynamisch entwickeln sollen. Dazu gehören vor allem der Erwerb und die Sicherung geeigneter Wildnisflächen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gebietskörperschaften, von ihnen beauftragte Zweckverbände und Organisationen, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen. Voraussetzung ist, dass diese ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Sie ist besonders geeignet für Träger, die Flächen für Wildnisentwicklung sichern oder erweitern wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden in der Regel bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent. Unterstützt werden unter anderem der Ankauf geeigneter Flächen, der Ankauf bestimmter Wald-, Moor-, Auen-, See- und Küstenflächen, kleinere Arrondierungs- oder Erweiterungsflächen, in Einzelfällen Tauschflächen sowie der Ankauf von Nutzungsrechten oder ein finanzieller Ausgleich für dauerhaften Nutzungsverzicht; außerdem können Vorhaben zur Unterstützung der Entstehung von Wildnisflächen gefördert werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge können fortlaufend gestellt werden. Die Geltungsdauer des Programms läuft bis zum 31.12.2027.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher oder gesetzlich vorgeschriebener Verpflichtungen der antragstellenden Stelle dienen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Kofinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen, und Doppelförderungen sind nicht zulässig. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein, die antragstellende Stelle muss die dauerhafte Verantwortung für Folgeverpflichtungen und Folgekosten tragen, und bei Flächenkäufen ist die Förderung auf den Verkehrswert begrenzt; Ausgleichszahlungen dürfen diesen Wert nicht überschreiten.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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