Zuschüsse

NRW.Bank - Förderrichtlinie "Nachhaltig wirken – Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen"

Die Förderung soll Angebote finanzieren, die gemeinwohlorientierte Unternehmen unterstützen, besonders in der Gründungsphase und frühen Wachstumsphase. Gefördert werden vor allem Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote. Zusätzlich kann ein Klimabonus möglich sein, wenn Maßnahmen deutlich zu den Klimaschutzzielen der EU beitragen.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Angebote finanzieren, die gemeinwohlorientierte Unternehmen unterstützen, besonders in der Gründungsphase und frühen Wachstumsphase. Gefördert werden vor allem Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote. Zusätzlich kann ein Klimabonus möglich sein, wenn Maßnahmen deutlich zu den Klimaschutzzielen der EU beitragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen, Zusammenschlüsse juristischer Personen und Vereinigungen. Sie richtet sich an Träger, die Unterstützungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen aufbauen oder ausbauen wollen. Besonders passend ist sie für Organisationen, die solche Unternehmen durch Beratung, Qualifizierung oder Vernetzung begleiten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Gefördert werden bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben, bei Maßnahmen mit besonderem Beitrag zu den Klimaschutzzielen der EU gegebenenfalls zusätzlich 10 % als Klimabonus, insgesamt bis höchstens 600.000 €. Die Förderung umfasst zwei Module: ein Individual-Modul für vertiefte Unterstützung und Vernetzung einzelner Unternehmen sowie ein Multiplikator-Modul für offene Informations-, Vernetzungs- und Lernangebote für mehrere Unternehmen gleichzeitig.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Maßnahme muss eine Dauer von mindestens 6 Monaten haben. Ein Antrag muss gestellt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Die Förderung gilt bis zum 31.12.2028.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann abgelehnt werden, wenn mit der Maßnahme bereits begonnen wurde. Ebenfalls problematisch ist es, wenn der Eigenanteil nicht selbst erbracht wird oder die Gesamtfinanzierung der Maßnahme nicht gesichert ist. Auch nicht angemessen begründete Personalausgaben oder Personalausgaben, die nicht zum Auf- oder Ausbau der Unterstützungsangebote dienen, können gegen eine Förderung sprechen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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