Zuschüsse

NRW.Bank - Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)

Die Förderung soll Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität in Gemeinden unterstützen. Ziel ist vor allem, den nicht motorisierten Verkehr zu stärken, also insbesondere den Rad- und Fußverkehr. Gefördert werden Vorhaben, die ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Mobilitätsangebot schaffen.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.05.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität in Gemeinden unterstützen. Ziel ist vor allem, den nicht motorisierten Verkehr zu stärken, also insbesondere den Rad- und Fußverkehr. Gefördert werden Vorhaben, die ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Mobilitätsangebot schaffen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Sie richtet sich außerdem an privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die laut Satzung Aufgaben der Verkehrsinfrastruktur übernehmen, sowie an die AGFS NRW. Besonders passend ist sie für Träger, die Projekte zur Verbesserung der kommunalen Nahmobilität umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Möglich sind Zuschüsse von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, abhängig vom im Jahresförderprogramm festgelegten Fördersatz. Gefördert werden unter anderem Investitionen und Planungen sowie Maßnahmen in den Bereichen Service, Kommunikation und Information, zum Beispiel Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen, Service- und Rastplätze, Nahmobilitätskonzepte und investive Öffentlichkeitsarbeit.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss bis zum 31.05. des Jahres eingereicht werden, das vor dem geplanten Maßnahmenbeginn liegt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn das Vorhaben nicht in das Jahresförderprogramm aufgenommen wurde. Ebenfalls problematisch ist es, wenn für investive oder infrastrukturelle Maßnahmen kein uneingeschränktes Baurecht vorliegt oder der erforderliche Grunderwerb nicht gesichert ist. Außerdem müssen die anerkannten Regeln der Technik eingehalten und ein Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Ausgaben erbracht werden. Vorhaben unterhalb der Bagatellgrenze von 20.000 € beziehungsweise 5.000 € sind ebenfalls nicht förderfähig.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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