Zuschüsse

NRW.Bank - Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)

Die Förderung soll Maßnahmen unterstützen, die Natur und Umwelt schützen. Damit sollen die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen erhalten und die Erholung in Natur und Landschaft ermöglicht werden. Gefördert werden dafür unter anderem Planung, Pflege, Erhaltung und Artenschutz.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Maßnahmen unterstützen, die Natur und Umwelt schützen. Damit sollen die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen erhalten und die Erholung in Natur und Landschaft ermöglicht werden. Gefördert werden dafür unter anderem Planung, Pflege, Erhaltung und Artenschutz.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden und Gemeindeverbände, Träger von Naturparks sowie anerkannte Naturschutzverbände. Auch sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen können die Förderung nutzen. Sie passt besonders für Antragstellende in Nordrhein-Westfalen, die Naturschutzmaßnahmen umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Möglich sind Zuschüsse zwischen 50 und 100 % der förderfähigen Ausgaben. Für kleinere Maßnahmen können Kreise und kreisfreie Städte außerdem pauschalierte Landesmittel in Höhe von 50.000 bis 100.000 € erhalten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Förderantrag kann problematisch sein, wenn die öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Förderzwecks nicht erfüllt sind. Außerdem gelten Zweckbindungsfristen: beschaffte Gegenstände müssen 10 Jahre, Investitionen 25 Jahre und beim Grunderwerb dauerhaft dem Förderzweck dienen. Maßnahmen unterhalb der Bagatellgrenze sind nicht förderfähig; diese liegt bei 2.500 € für Gemeinden und Gemeindeverbände und bei 500 € für sonstige Zuwendungsempfänger.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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