Zuschüsse

NRW.Bank - Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Die Förderung soll Vorhaben mit innovativem technologischem Inhalt unterstützen, die zur Entwicklung neuer oder neuartiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen. Außerdem sollen umsetzungsorientierte Strategien und Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen gefördert werden.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Vorhaben mit innovativem technologischem Inhalt unterstützen, die zur Entwicklung neuer oder neuartiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen. Außerdem sollen umsetzungsorientierte Strategien und Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Hochschulen, Forschungsinstitute sowie weitere Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Auch Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und forschungsorientierte Kooperationseinrichtungen können zur Zielgruppe gehören. Sie ist besonders passend für Antragsteller in Nordrhein-Westfalen, die allein oder gemeinsam Forschungs- und Innovationsvorhaben umsetzen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt vor allem als Zuschuss. Je nach Art des Vorhabens und des Antragstellers sind Zuschüsse bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten möglich, zum Beispiel für Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien, Forschungsinfrastrukturen, Innovationscluster sowie Innovationsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind bei Unternehmensneugründungen zusätzlich weitere Kredite und Zuschüsse möglich.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerben, themenorientierten Aufrufen und Förderbekanntmachungen, daher sind die jeweiligen Fristen aus diesen Aufrufen zu beachten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten. Ein Fördergesuch kann außerdem ausscheiden, wenn das Vorhaben nicht in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird, die Voraussetzungen für Kooperationsprojekte nicht erfüllt sind oder der Antrag erst nach Beginn des Vorhabens gestellt wird.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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