Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen dabei unterstützen, ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Sie hilft bei Kosten für das Anerkennungsverfahren und für notwendige Qualifizierungen, damit die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf festgestellt werden kann.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sinnvoll. Voraussetzung ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt oder Hauptwohnsitz in Deutschland liegt und das zu versteuernde Jahreseinkommen höchstens 32.000 € beträgt, beziehungsweise 50.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und übernimmt 100 % der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden unter anderem Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Gebühren im Berufsanerkennungsverfahren, Qualifikationsanalysen, Anpassungsqualifizierungen, Vorbereitungskurse, Prüfungsgebühren, Fahrten, auswärtige Unterbringung sowie Beratung und Unterstützung. Die Förderung beträgt maximal 600 € pro Person für das Verfahren, gegebenenfalls zusätzlich 1.200 € für eine Qualifikationsanalyse, sowie maximal 3.000 € pro Person für Qualifizierungen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss bis zum 30.06.2027 gestellt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn bereits Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Förderungen aus Programmen der Länder im Zusammenhang mit der Berufsanerkennung oder vergleichbare Instrumente bezogen werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die mit der ausländischen Berufsqualifikation zusammenhängt, für deren Anerkennungsverfahren die Förderung beantragt wird. Keine Förderung gibt es außerdem, wenn über das Vermögen der antragstellenden Person ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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