Zuschuss

NRW.Bank - Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms

Die Förderung unterstützt Projekte zum Artenschutz in Deutschland. Sie soll Arten schützen, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffen sind, sowie bestandsgefährdete Arten von nationaler Bedeutung. Gefördert werden auch Maßnahmen zur Verbesserung von Lebensräumen, zur Verringerung von Gefahren für Arten und zur besseren Datenerhebung.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Projekte zum Artenschutz in Deutschland. Sie soll Arten schützen, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffen sind, sowie bestandsgefährdete Arten von nationaler Bedeutung. Gefördert werden auch Maßnahmen zur Verbesserung von Lebensräumen, zur Verringerung von Gefahren für Arten und zur besseren Datenerhebung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Gebietskörperschaften sowie für natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Dazu gehören zum Beispiel Naturschutzorganisationen, Verbände der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Jagdgenossenschaften, Waldbesitzende, Stiftungen und Zweckverbände. Voraussetzung ist, dass das Projekt in Deutschland durchgeführt wird.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann bis zu 95 % der förderfähigen Gesamtausgaben abdecken. Gefördert werden unter anderem Schutzmaßnahmen für betroffene Arten, Maßnahmen zur Vernetzung und Sicherung von Lebensstätten, Forschung zur Datenerhebung, Machbarkeitsstudien sowie unter bestimmten Bedingungen Ausgleichszahlungen für Ertragsverluste oder entgangene Gewinne. Die Förderdauer kann bis zu 7 Jahre betragen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen, zu denen bereits eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme bereits begonnen wurde. Auch wenn die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit für die Durchführung des Projekts nicht vorliegt, kann ein Fördergesuch abgelehnt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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