Zuschüsse

NRW.Bank - Forschung für die zivile Sicherheit 2024–2029 (Rahmenprogramm)

Die Förderung unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die zivile Sicherheit. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, kritischer Infrastrukturen und der Wirtschaft zu erhöhen. Außerdem soll in ausgewählten Bereichen ein international hoher Leistungsstand von Forschung und Entwicklung gesichert werden.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 01.09.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die zivile Sicherheit. Ziel ist es, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, kritischer Infrastrukturen und der Wirtschaft zu erhöhen. Außerdem soll in ausgewählten Bereichen ein international hoher Leistungsstand von Forschung und Entwicklung gesichert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, sowie für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Sie richtet sich außerdem an Anwender wie Kommunen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Feuerwehren, Polizeien, Rettungsdienste und Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Besonders passend ist sie für Partner, die gemeinsam in Verbundprojekten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendung arbeiten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden vor allem Verbundprojekte, die endnutzer- oder industriegeführt sind; die Förderdauer beträgt in der Regel 3 Jahre.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Fördermodalitäten werden über Bekanntmachungen veröffentlicht. Für Projekte zum Thema „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ gelten die Antragsfristen 01.03. und 01.09. eines Jahres, erstmals zum 15.09.2024 und letztmalig zum 01.09.2029; für deutsch-österreichische Kooperationen gilt der 01.03. eines Jahres. Für Projekte zum Thema „Innovationen umfassend nutzen – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit“ gilt die Frist 31.12.2029. Für die Förderungen zu Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit sowie zu Demonstration und Erprobung innovativer Lösungen für die zivile Sicherheit ist eine Antragstellung laufend möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch ist nicht passend, wenn das Vorhaben nicht zur Lösung definierter Probleme beiträgt, den Stand der Technik nicht weiterentwickelt oder kein hohes technisches und wirtschaftliches Risiko aufweist. Ebenfalls kritisch ist es, wenn das Vorhaben thematisch und in seinen Zielen nicht im Interesse des Bundes liegt. Außerdem werden in erster Linie Verbundprojekte gefördert, daher können Vorhaben ohne die erforderliche Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern geringere Erfolgschancen haben.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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