Zuschüsse

NRW.Bank - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - Beratung

Die Förderung soll Unternehmen bei wichtigen externen Beratungen unterstützen, damit sie sich wirtschaftlich, organisatorisch oder technisch weiterentwickeln können. Gefördert werden zum Beispiel Machbarkeitsstudien und Umsetzungsberatungen, etwa für neue Absatzmärkte, eine Umstrukturierung der Finanzierung oder eine Unternehmensnachfolge. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftsstruktur in Nordrhein-Westfalen zu stärken.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen bei wichtigen externen Beratungen unterstützen, damit sie sich wirtschaftlich, organisatorisch oder technisch weiterentwickeln können. Gefördert werden zum Beispiel Machbarkeitsstudien und Umsetzungsberatungen, etwa für neue Absatzmärkte, eine Umstrukturierung der Finanzierung oder eine Unternehmensnachfolge. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftsstruktur in Nordrhein-Westfalen zu stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition sinnvoll, die seit mehr als 5 Jahren operativ tätig sind. Außerdem muss das Unternehmen zu den in der Förderrichtlinie genannten förderfähigen Wirtschaftsbereichen gehören. Besonders passend ist die Förderung für Unternehmen mit größerem Beratungsbedarf bei strategischen Veränderungen oder für Belegschaftsinitiativen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss für externe, qualifizierte Beratungen durch sachverständige Beraterinnen oder Berater. In Phase 1 werden Machbarkeitsstudien mit bis zu 5 Tagewerken und bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert, in Phase 2 Umsetzungsberatungen mit bis zu 10 Tagewerken und bis zu 50 % der Beratungskosten; für Belegschaftsinitiativen sind bis zu 70 % der Beratungskosten je Phase möglich. Die Förderdauer beträgt höchstens 3 Monate.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb von 5 Jahren grundsätzlich jeweils nur einmal genutzt werden. Die Geltungsdauer der genannten Förderrichtlinie läuft bis zum 31.12.2027.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, noch keine mehr als 5-jährige operative Tätigkeit nachweisen oder nicht zu den förderfähigen Wirtschaftsbereichen gehören. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nicht gefördert werden außerdem Beratungen durch Angehörige oder Beschäftigte des Beratungsunternehmens, Beratungen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder mehrheitlich öffentlich beteiligte Unternehmen, routinemäßige Steuer- und Rechtsberatung, Werbung sowie Beratungen zur Übernahme oder Beteiligung an Unternehmen mit mehrheitlicher öffentlicher Beteiligung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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