Zuschüsse

NRW.Bank - Gesundheitsforschung (Rahmenprogramm)

Die Förderung unterstützt medizinische Forschung in Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung in ausgewählten Bereichen auf hohem internationalem Niveau zu stärken. Dabei sollen Krankheiten besser verhindert oder behandelt, Innovationen schneller in die Versorgung gebracht und der Forschungsstandort gestärkt werden.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 02.09.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt medizinische Forschung in Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Ziel ist es, Forschung und Entwicklung in ausgewählten Bereichen auf hohem internationalem Niveau zu stärken. Dabei sollen Krankheiten besser verhindert oder behandelt, Innovationen schneller in die Versorgung gebracht und der Forschungsstandort gestärkt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Sie passt besonders zu Antragstellenden, die medizinische Forschungsprojekte mit hohem technischem und wirtschaftlichem Risiko umsetzen wollen. Auch Vorhaben, die den Stand der Technik weiterentwickeln und im Interesse des Bundes liegen, kommen in Betracht.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der entstehenden Ausgaben. Die konkreten Fördermöglichkeiten werden über einzelne Bekanntmachungen innerhalb des Rahmenprogramms veröffentlicht.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragsfristen hängen von der jeweiligen Bekanntmachung ab. Genannt werden unter anderem der 09.08.2026, 20.08.2026, 27.08.2026, 02.09.2026 und 14.09.2026. Außerdem gibt es laufende Fristen, zum Beispiel zum 15.04. und 15.10. eines Jahres, zum 15.01., 15.05. und 15.09. eines Jahres sowie zum 15.03. und 15.09. eines Jahres oder jeweils zum 15.03. eines Jahres.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch ist nicht geeignet, wenn das Vorhaben die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme nicht stärkt. Ebenfalls kritisch ist es, wenn das Projekt den Stand der Technik nicht weiterentwickelt, kein hohes technisches und wirtschaftliches Risiko aufweist oder thematisch und in seinen Zielen nicht im Interesse des Bundes liegt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.