Beteiligung

NRW.Bank - Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung (Förderrichtlinie Grenzscouts)

Die Förderung soll Projekte in Grenzregionen unterstützen, die rechtliche, administrative und bürokratische Hindernisse abbauen. Dafür sollen Grenzscouts eine grenznahe Beratungsinfrastruktur aufbauen oder weiterentwickeln. Ziel ist es, Lösungen mit Nutzen auch für andere Grenzregionen zu schaffen.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Projekte in Grenzregionen unterstützen, die rechtliche, administrative und bürokratische Hindernisse abbauen. Dafür sollen Grenzscouts eine grenznahe Beratungsinfrastruktur aufbauen oder weiterentwickeln. Ziel ist es, Lösungen mit Nutzen auch für andere Grenzregionen zu schaffen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung sinnvoll. Diese Zusammenschlüsse müssen bereits mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit haben. Die geförderten Projekte können der Bevölkerung in Grenzregionen, dort ansässigen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zugutekommen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es können bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden. Gefördert werden unter anderem Bedarfsanalysen, Handlungskonzepte, Aus- und Weiterbildungen, Informations- und Fachveranstaltungen, Materialien, Öffentlichkeitsarbeit sowie Maßnahmen zum Wissenstransfer und zur Qualitätssicherung in der grenzregionalen Beratung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Das zuständige Bundesministerium führt in der Regel einmal pro Jahr ein Interessenbekundungsverfahren durch. Die Projektergebnisse müssen bis zum Ende der jeweiligen Projektlaufzeit vorliegen, spätestens bis zum 31.12.2026.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch ist nicht geeignet, wenn der grenzregionale Zusammenschluss keine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit hat. Ebenfalls problematisch sind Projekte, die nicht zeitlich begrenzt, nicht innovativ oder nicht geeignet sind, übertragbare Erkenntnisse mit Mehrwert für mehrere Grenzregionen zu liefern. Auch wenn kein Ausbau- und Entwicklungspotenzial erkennbar ist oder die Ergebnisse nicht spätestens bis zum 31.12.2026 vorliegen können, ist eine Förderung nicht zu erwarten.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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