Zuschüsse

NRW.Bank - Gründungsstipendium.NRW

Die Förderung soll innovative Gründungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Ziel ist es, die Startphase eines innovativen Unternehmens finanziell zu erleichtern.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll innovative Gründungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Ziel ist es, die Startphase eines innovativen Unternehmens finanziell zu erleichtern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gründerinnen und Gründer, die ein innovatives Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen gründen wollen oder in den letzten 12 Monaten gegründet haben. Auch Gründungsteams mit bis zu drei Personen können gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Gründerinnen und Gründer das Unternehmen hauptberuflich führen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um Zuschüsse beziehungsweise ein Stipendium. Gefördert werden monatlich 1.200 € je Gründerin oder Gründer für bis zu 12 Monate, maximal 14.400 € pro Person und 43.200 € pro Team; für diverse Gründungsteams ist auf Antrag zusätzlich eine Einmalzahlung von 3.600 € pro Person möglich. Die Antragstellung erfolgt über ein zertifiziertes Gründungsnetzwerk, das auch eine schriftliche Empfehlung und begleitende Betreuung sicherstellt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag in das Handelsregister gestellt werden. Außerdem darf die Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Aktuell pausieren die Jurysitzungen vorerst, eingegangene Anträge werden aber weiterhin bearbeitet.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Gründerinnen und Gründer, die gleichzeitig für verschiedene Gründungsvorhaben eine Förderung beantragen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die neben der Gründung zeitgleich einer hauptberuflichen Beschäftigung nachgehen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zur Finanzierung des Lebensunterhalts ist nicht möglich. Außerdem ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn das Unternehmen kein nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen ist, bereits Gewinne ausgeschüttet oder entnommen wurden, das Unternehmen durch Zusammenschluss oder Spaltung entstanden ist oder keine schriftliche Empfehlung eines akkreditierten Gründungsnetzwerks vorliegt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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