Zuschüsse

NRW.Bank - Grüne Binnenschifffahrt

Die Förderung soll Investitionen unterstützen, die Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt nachhaltig senken. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt gestärkt werden. Gefördert werden dafür auch Maßnahmen für grüne Schifffahrtskorridore und die Verlagerung von Verkehren auf die Wasserstraße.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.06.2027   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen unterstützen, die Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt nachhaltig senken. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt gestärkt werden. Gefördert werden dafür auch Maßnahmen für grüne Schifffahrtskorridore und die Verlagerung von Verkehren auf die Wasserstraße.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des Privatrechts und natürliche Personen, wenn sie wirtschaftlich tätig sind. Auch Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände gehören zur Zielgruppe. Voraussetzung ist, dass der Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Deutschland liegt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Vorhaben können bis zu 95 % der förderfähigen Ausgaben übernommen werden. Unterstützt werden Investitionen in emissionsfreie oder saubere Binnenschiffe, in die Ausrüstung von Neubauten, in die Umrüstung bestehender Schiffe sowie in Infrastrukturmaßnahmen in und außerhalb von Häfen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen. Außerdem ist eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einzuhalten. Die Geltungsdauer des Programms ist bis zum 30.06.2027 angegeben.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn mit dem Vorhaben bereits begonnen wurde. Ebenfalls problematisch ist es, wenn kein Nachweis über die Teilnahme an einem Korridorvorhaben in Förderlinie 1 oder an einem Verkehrsverlagerungsprojekt in Förderlinie 2 vorliegt oder wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nicht gesichert ist.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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