Zuschüsse

NRW.Bank - Heimat-Förderung

Die Förderung unterstützt Projekte in Nordrhein-Westfalen, die Heimat, Kultur und regionale Besonderheiten stärken. Gefördert werden lokale, innovative oder identitätsstiftende Maßnahmen, die Gemeinschaft fördern und Besonderheiten einer Region sichtbar machen. Dazu gehören zum Beispiel Projekte zu Tradition, Geschichte, Bauwerken, Natur, Landschaft oder regionalen Produkten.

Stand 22.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt Projekte in Nordrhein-Westfalen, die Heimat, Kultur und regionale Besonderheiten stärken. Gefördert werden lokale, innovative oder identitätsstiftende Maßnahmen, die Gemeinschaft fördern und Besonderheiten einer Region sichtbar machen. Dazu gehören zum Beispiel Projekte zu Tradition, Geschichte, Bauwerken, Natur, Landschaft oder regionalen Produkten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen sowie private und gemeinnützige Organisationen. Sie passt besonders für Menschen und Einrichtungen, die Projekte mit lokalem oder regionalem Bezug umsetzen möchten. Auch Vereine und Initiativen können je nach Förderbereich unterstützt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, je nach Förderbereich in unterschiedlicher Höhe. Es gibt mehrere Förderformen innerhalb des Programms, zum Beispiel den Heimat-Scheck mit 2.000 Euro je Maßnahme, den Heimat-Preis als jährliche Auszeichnung, die Heimat-Werkstatt mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, den Heimat-Fonds mit 50 Prozent der Ausgaben und das Heimat-Zeugnis mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antrag muss online bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden und zwar vor Beginn des Vorhabens.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Beim Heimat-Scheck muss das Vorhaben bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein. Der Heimat-Preis wird einmal jährlich vergeben.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht infrage, wenn das Projekt nicht in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Beim Heimat-Scheck ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn bereits eine andere öffentliche Förderung für das Vorhaben besteht oder wenn das Projekt andere Menschen ausgrenzt. Beim Heimat-Fonds ist eine Förderung nicht möglich, wenn die förderfähigen Gesamtausgaben unter 5.000 Euro oder über 100.000 Euro liegen oder wenn der erforderliche Eigenanteil und die vorgesehenen Beiträge durch Dritte, Spenden oder bürgerschaftliches Engagement nicht erbracht werden. Beim Heimat-Zeugnis muss vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung geführt werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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