Investitionskredit

NRW.Bank - IKK – Investitionskredit Kommunen

Die Förderung soll langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur ermöglichen. Finanziert werden können zum Beispiel Vorhaben in Schulen, Kindergärten, Verkehr, Wasser- und Abwasserwirtschaft, Krankenhäusern oder der Stadt- und Dorfentwicklung. Auch der Erwerb von Grundstücken kann gefördert werden.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur ermöglichen. Finanziert werden können zum Beispiel Vorhaben in Schulen, Kindergärten, Verkehr, Wasser- und Abwasserwirtschaft, Krankenhäusern oder der Stadt- und Dorfentwicklung. Auch der Erwerb von Grundstücken kann gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Sie richtet sich an öffentliche Träger, die Investitionen in ihre Infrastruktur planen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit langfristigem Finanzierungsbedarf.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bei Krediten bis 2 Mio. € und bis zu 50 % bei Krediten über 2 Mio. € finanziert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Für die Auszahlung gilt eine Abruffrist von bis zu 12 Monaten nach Zusage. Eine Verlängerung um weitere 24 Monate ist möglich. Bei Bauvorhaben, die sich über mehrere Jahre erstrecken, soll der Kreditantrag abschnittsweise gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Kassenkredite, Umschuldungen bereits abgeschlossener und vollständig finanzierter Vorhaben sowie Investitionsvorhaben in Bereichen mit wirtschaftlicher Tätigkeit, die dem EU-Beihilferecht widerspricht. Ausgenommen davon sind Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Außerdem muss das Vorhaben mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.