Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität ermöglichen. Unterstützt werden Vorhaben für einen klimafreundlichen öffentlichen Verkehr, kommunale Fuhrparks sowie passende digitale Lösungen und Planungsleistungen. Ziel ist es, Mobilität mit möglichst geringen oder keinen direkten CO₂-Emissionen auszubauen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Zweckverbände. Sie richtet sich damit an öffentliche Träger in Nordrhein-Westfalen, die in klimafreundliche Mobilität investieren wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit Fahrzeugen und Infrastruktur, die die technischen Anforderungen erfüllen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen beziehungsweise Kredit. Es sind bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten möglich, mit einem Höchstbetrag von bis zu 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller. Gefördert werden unter anderem klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und kommunale Fuhrparks, nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität sowie Planungs- und Umsetzungsbegleitung und Gutachten.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Nach der Zusage kann das Darlehen bis zu 12 Monate lang abgerufen werden. Im Einzelfall ist eine Verlängerung dieser Abruffrist möglich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Kassenkredite, Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sowie Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften oder deren Eigenbetriebe eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die dem EU-Beihilferecht widerspricht. Eine Förderung setzt außerdem voraus, dass das Vorhaben mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien vereinbar ist. Ebenfalls müssen die technischen Mindestanforderungen sowie die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards eingehalten werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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