Investitionskredit

NRW.Bank - IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Die Förderung soll Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland ermöglichen. Finanziert werden zum Beispiel Vorhaben in Verwaltung, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Breitband, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder kulturellen Einrichtungen. Auch Investitionen in die Energieversorgung können gefördert werden.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur in Deutschland ermöglichen. Finanziert werden zum Beispiel Vorhaben in Verwaltung, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Breitband, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder kulturellen Einrichtungen. Auch Investitionen in die Energieversorgung können gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen mit mindestens 50 % kommunalem Gesellschafterhintergrund, für gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen sowie für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund. Sie kann außerdem für Unternehmen unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen sowie für natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen passend sein. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben der kommunalen oder sozialen Infrastruktur dient.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit. Es sind Kredite von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten möglich, in der Regel bis 50 Mio. € und im Modul Energieversorgung bis 100 Mio. €, im Einzelfall auch mehr. Der Antrag wird über ein Kreditinstitut nach Wahl gestellt, das die Unterlagen an die KfW weiterleitet.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, bei Großprojekten vor jedem einzelnen Vorhabenabschnitt. Grundstückskosten sind nur förderfähig, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor Antragstellung erfolgt ist. Mehrjährige Vorhaben müssen in Bauabschnitte von mindestens 12 und höchstens 36 Monaten eingeteilt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden reine Kapitalanlagen und reine Eigenkapitalausstattungen, soweit sie nicht dem Erwerb oder der Übernahme von Beteiligungen oder Kommanditanteilen dienen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Leasingfinanzierungen, Eigenleistungen, entgeltliche oder sonstige Vermögensübertragungen einschließlich Umgehungstatbeständen, Räume zur Glaubensausübung, Investitionen von politischen Parteien sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Außerdem muss das Vorhaben mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar sein, die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien berücksichtigen und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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