Darlehen

NRW.Bank - Infrastruktur

Die Förderung soll Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel Vorhaben in den Bereichen Soziales, Verkehr, Stadt- und Dorfentwicklung, Bildung, Breitband, Klima und erneuerbare Energien. Ziel ist es, solche Infrastrukturmaßnahmen mit günstigen Finanzierungsmöglichkeiten zu unterstützen.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel Vorhaben in den Bereichen Soziales, Verkehr, Stadt- und Dorfentwicklung, Bildung, Breitband, Klima und erneuerbare Energien. Ziel ist es, solche Infrastrukturmaßnahmen mit günstigen Finanzierungsmöglichkeiten zu unterstützen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen in privatwirtschaftlicher, öffentlicher oder gemeinnütziger Rechtsform, für Angehörige der freien Berufe und für private Investoren. Auch ausländische Rechtsformen können gefördert werden, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist, dass das Vorhaben in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen in Form von Annuitäten- oder Ratendarlehen. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden, maximal 50 Mio. €; die Laufzeiten liegen zwischen 3 und 30 Jahren und können flexibel gestaltet werden. Der Antrag muss über eine Hausbank gestellt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nach Vertragsschluss fällt ab dem 3. Monat eine Bereitstellungsprovision an, wenn das Darlehen noch nicht abgerufen wurde. Die Abruffrist beträgt 12 Monate.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden künstlich aufgespaltene Vorhaben, rein wohnwirtschaftliche Vorhaben ohne sozialen Zweck, Umfinanzierungen bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen und reine Ersatzinvestitionen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Infrastruktureinrichtungen, die fast ausschließlich von gewerblichen Unternehmen oder Angehörigen der freien Berufe genutzt werden. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen für Antragsteller aus Fischerei, Aquakultur oder der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, bei offenen Rückforderungsanordnungen der Europäischen Kommission, für Vorhaben im Zusammenhang mit Ausfuhren sowie für Leasingvorhaben; zusätzlich gelten verbindliche ESG-Fördervoraussetzungen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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