Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Infrastrukturmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen finanzieren und so den Erhalt und Ausbau einer gut funktionierenden Infrastruktur unterstützen. Gefördert werden vor allem Vorhaben wie Umwelt-, Energie- und Verkehrsinfrastruktur, Versorgung, soziale Infrastruktur und Bildung. Auch neue Infrastrukturprojekte sowie unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Infrastruktur können finanziert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gebietskörperschaften, Wasser- und Abwasserverbände sowie für sonstige Infrastrukturinvestoren. Direkte Finanzierungen sind vor allem für Gebietskörperschaften und Wasser- beziehungsweise Abwasserverbände vorgesehen. Andere Infrastrukturinvestoren können die Förderung im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredite in Form von Direktkrediten oder als Beteiligung an Konsortialfinanzierungen. Möglich sind unter anderem klassische Darlehen, Betriebsmitteldarlehen, Schuldscheindarlehen, Forfaitierungen und Avalkredite; bei Konsortialfinanzierungen beträgt der Finanzierungsanteil der NRW.BANK bis zu 50 Prozent der Gesamtfinanzierung. Die Konditionen werden individuell verhandelt, der Mindestbetrag liegt bei 5 Millionen Euro und es sind bankübliche Sicherheiten erforderlich.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden. Ein festes Antragsdatum oder eine konkrete Abgabefrist ist im Material nicht genannt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn der Sitz des Unternehmens und auch der Investitionsort nicht in Nordrhein-Westfalen liegen und kein mittelbarer Bezug zu Nordrhein-Westfalen erkennbar ist. Ebenfalls problematisch sind Vorhaben, die keinen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen oder bei denen Gesamtfinanzierung und Kapitaldienst nicht gesichert sind. Außerdem können die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen bestimmte Vorhaben oder Antragstellende grundsätzlich von einer Finanzierung ausschließen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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