Zuschüsse

NRW.Bank - Infrastrukturförderung für Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS)

Die Förderung soll die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Sie hilft dabei, Ausstattung und Infrastruktur an neue Standards anzupassen, zu modernisieren oder auszubauen. Außerdem kann sie die Weiterentwicklung solcher Bildungsstätten zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung fördern.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Sie hilft dabei, Ausstattung und Infrastruktur an neue Standards anzupassen, zu modernisieren oder auszubauen. Außerdem kann sie die Weiterentwicklung solcher Bildungsstätten zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung fördern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen. Auch Landesinnungsverbände und Fachverbände können gefördert werden, wenn sie für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung anbieten. Die Förderung richtet sich damit an Einrichtungen, die berufliche Bildungsinfrastruktur bereitstellen und weiterentwickeln wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Standort und Art des Vorhabens können zwischen 65 % und 80 % der förderfähigen Ausgaben übernommen werden. Gefördert werden insbesondere Investitionen in Werkstätten, Verwaltungs- und Unterrichtsräume sowie sonstige notwendige und funktionstüchtige Räumlichkeiten; das Investitionsvolumen muss dabei mindestens 50.000 € betragen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen der Bauunterhaltung und Instandsetzung, die nur den ursprünglichen Zustand eines Objekts wiederherstellen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Finanzierungskosten, Verbrauchsmittel, laufende Betriebskosten, Unterrichtsmaterial, Umzugskosten und Personalkosten. Auch Kosten für Nutzungen, die nicht berücksichtigungsfähig sind, zum Beispiel Eigennutzung durch den Träger, werden nicht gefördert. Ein Fördergesuch kann außerdem scheitern, wenn der erforderliche Eigenanteil nicht erbracht wird oder wenn die notwendige Befürwortung durch die zuständige Kammer und die kofinanzierende Bundesstelle fehlt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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