Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Investitionen in die Zukunft und die Transformation von Unternehmen ermöglichen. Unterstützt werden Vorhaben in den Bereichen Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Umweltschutz, Mobilität, Kreislaufwirtschaft sowie Effizienz und Einsparung. Ziel ist es, Wettbewerbsvorteile zu schaffen und neue Technologien, Verfahren und nachhaltige Lösungen umzusetzen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, einschließlich privatwirtschaftlicher, öffentlich-rechtlicher und gemeinnütziger Rechtsformen sowie Stiftungen. Auch Angehörige der freien Berufe können die Förderung nutzen. Für den Verwendungszweck Innovation ist sie besonders für Unternehmen geeignet, die in den vergangenen Geschäftsjahren nachweisbar Forschungs- und Entwicklungskosten hatten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen in Form eines Ratendarlehens mit bis zu 10 Millionen Euro und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Es gibt feste Laufzeiten mit tilgungsfreien Anfangsjahren, einen festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit und für kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich einen Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent. Der Antrag wird über eine Hausbank gestellt, nachdem die Vorhabensdaten zuvor im Kundenportal der NRW.BANK erfasst wurden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Nach Vertragsschluss fällt ab dem 3. Monat eine Bereitstellungsprovision an, wenn das Darlehen noch nicht abgerufen wurde. Die Abruffrist für das Darlehen beträgt 6 Monate. Damit ein Tilgungsnachlass berücksichtigt werden kann, muss die Verwendungsbestätigung innerhalb der tilgungsfreien Zeit eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn sich Antragstellende in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aus früheren unzulässigen Beihilfen nicht nachgekommen sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben aus Fischerei, Aquakultur und der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, exportbezogene Vorhaben, Vorhaben zur Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten sowie die Förderung von Forschung und Entwicklung, laufendem Betrieb, Grundstücks- und Gebäudekauf, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Nicht gefördert werden außerdem reine Ersatzinvestitionen ohne wesentliche Verbesserung, reine Baumaßnahmen ohne direkten Bezug zur Investition, bei Digitalisierung und Innovation nur routinemäßige Änderungen, bestimmte Erstinvestitionen im Rahmen einer Gründung sowie Vorhaben, die gegen die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK verstoßen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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