Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung sowie in den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland ermöglichen. Unterstützt werden dabei unter anderem Erzeugung, Speicherung, Verteilung, Modernisierung und Digitalisierung der Infrastruktur. Ziel ist es, förderfähige Investitionen und damit verbundene Kosten finanziell abzusichern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, kommunale Unternehmen, Projektgesellschaften sowie Bürgerenergiegesellschaften und Wärmegenossenschaften. Sie richtet sich an juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich tätig sind. Auch Vorhaben mit Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen können einbezogen werden.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit in Form eines zinsgünstigen Investitionskredits. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 100 Mio. € je Vorhaben, mit Laufzeiten von 4 bis 25 Jahren und bis zu 5 tilgungsfreien Jahren; zusätzlich ist eine Haftungsfreistellung von 50 % für den Finanzierungspartner möglich. Der Antrag muss über ein Kreditinstitut gestellt werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nach der Zusage kann der Kredit bis zu 12 Monate abgerufen werden; diese Frist kann um maximal 24 Monate verlängert werden. Ab dem 7. Monat nach der Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision an.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Ebenfalls ausgeschlossen sind reine Kapitalanlagen, reine Eigenkapitalausstattungen ohne Bezug zum Erwerb oder zur Übernahme von Beteiligungen oder Kommanditanteilen, Leasingfinanzierungen, Eigenleistungen und Vermögensübertragungen. Eine Förderung ist außerdem nicht möglich, wenn das Vorhaben nicht in Deutschland durchgeführt wird, die geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt, nicht mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar ist oder die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW nicht berücksichtigt. Die gleichzeitige Inanspruchnahme des KfW-Konsortialkredits Energieversorgung für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.