Investitionskredit

NRW.Bank - Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante

Die Förderung soll Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland ermöglichen. Unterstützt werden zum Beispiel klimafreundliche Fahrzeuge, passende Infrastruktur sowie Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität. Ziel ist es, Vorhaben zu finanzieren, die sich an den technischen Kriterien der EU-Taxonomie orientieren.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland ermöglichen. Unterstützt werden zum Beispiel klimafreundliche Fahrzeuge, passende Infrastruktur sowie Informations- und Kommunikationstechnologien für Mobilität. Ziel ist es, Vorhaben zu finanzieren, die sich an den technischen Kriterien der EU-Taxonomie orientieren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gewerbliche und kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie richtet sich außerdem an natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Auch Antragsteller mit öffentlicher Beteiligung können gefördert werden, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, mit einem Mindestbetrag von 25 Mio. € pro Vorhaben. Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr, nachhaltige IKT für Mobilität sowie in Verbindung damit auch Planungsleistungen und Gutachten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Weitere feste Abgabefristen sind im vorliegenden Material nicht erkennbar.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Leasingfinanzierungen, entgeltliche oder sonstige Vermögensübertragungen wie ein käuflicher Erwerb sowie Umgehungen solcher Tatbestände, zum Beispiel durch Treuhandgeschäfte. Ebenfalls ausgeschlossen sind Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen von bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben. Außerdem muss das Vorhaben mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.