Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Familien und Alleinerziehenden mit Kindern den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie zur Selbstnutzung erleichtern. Unterstützt wird der Erwerb von Bestandswohneigentum, das anschließend energetisch saniert werden soll. Ziel ist es, Wohnraum für Familien zu schaffen und zugleich die Energieeffizienz älterer Gebäude zu verbessern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für natürliche Personen, in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Sie richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit geringem oder mittlerem Einkommen, die selbst in der gekauften Immobilie wohnen möchten. Voraussetzung ist außerdem, dass im Haushalt bei Antragstellung noch kein Wohneigentum vorhanden ist.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit. Gefördert wird der Kauf von selbst genutztem Bestandswohneigentum in Deutschland einschließlich Grundstückskosten, wenn die Immobilie die Energieeffizienzklasse F, G oder H hat und nach dem Kauf energetisch verbessert wird. Die Kredithöhe beträgt je nach Kinderzahl bis zu 140.000 €, 160.000 € oder 180.000 €.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags über die Hausbank gestellt werden. Innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage muss die Immobilie den geforderten energetischen Standard erreichen oder die genannten energetischen Einzelmaßnahmen müssen umgesetzt werden. Der Kredit kann bis zu 12 Monate nach Zusage abgerufen werden, eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Antragstellende, Partner, Partnerinnen oder Kinder bereits Baukindergeld, Wohneigentum für Familien oder Jung kauft Alt erhalten haben. Ebenfalls nicht gefördert werden Vorhaben, wenn bereits Wohneigentum oder Anteile an einem Wohngebäude in Deutschland vorhanden sind, wenn es sich um den Erwerb von Grundstücken, Neubau, Ersterwerb, Ferien- oder Wochenendhäuser oder Ferienwohnungen handelt oder wenn eine Wohneinheit mehrfach gefördert werden soll. Nicht gefördert werden außerdem Wohngemeinschaften, Umschuldungen, Nachfinanzierungen bestehender Vorhaben sowie Kinder, die erst nach Antragseingang geboren werden oder in den Haushalt aufgenommen werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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