KfW-Förderkredit

NRW.Bank - KfW-Förderkredit Geothermie

Die Förderung soll die Erschließung geothermischer Potenziale für die Wärmeversorgung oder Kälteversorgung ermöglichen. Unterstützt werden vor allem Bohrprojekte in der tiefen und mitteltiefen Geothermie. Ziel ist es, solche Vorhaben mit einem zinsgünstigen Darlehen finanziell abzusichern.

Stand 05.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Erschließung geothermischer Potenziale für die Wärmeversorgung oder Kälteversorgung ermöglichen. Unterstützt werden vor allem Bohrprojekte in der tiefen und mitteltiefen Geothermie. Ziel ist es, solche Vorhaben mit einem zinsgünstigen Darlehen finanziell abzusichern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für natürliche Personen, Unternehmen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Auch Einrichtungen mit öffentlicher oder kommunaler Beteiligung sowie gemeinnützige Antragsteller können gefördert werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Vorhaben in Deutschland umgesetzt wird.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit. Möglich ist ein zinsgünstiges, bedingt rückzahlbares Darlehen von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, mit maximal 25 Mio. € pro Bohrprojekt und einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren. Das Darlehen wird über einen Finanzierungspartner beantragt und muss gegen Fündigkeitsrisiken abgesichert werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nach der Zusage gilt eine Abruffrist von 12 Monaten, die um maximal 24 Monate verlängert werden kann. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt eine monatliche Bereitstellungsprovision an.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden der Erwerb von Grundstücken, öffentlich-rechtliche Genehmigungskosten, Vorlauf- und Planungskosten, Rückbau und Rekultivierung sowie Versicherungsprämien des Darlehensnehmers. Ebenfalls ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Leasingfinanzierungen, reine Kapitalanlagen, reine Eigenkapitalausstattungen sowie Unternehmens- oder Beteiligungserwerbe in Form von Share Deals. Eine Förderung kommt außerdem nicht infrage, wenn die Bohrtiefe unter 400 m liegt, das Vorhaben nicht mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar ist, die geltenden Umwelt- und Sozialstandards nicht erfüllt werden oder die vorgeschriebene Absicherung gegen Fündigkeitsrisiken nicht erfolgt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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