Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll größere mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln sowie Gründungs-, Übernahme- und Beteiligungsvorhaben unterstützen. Dafür können zinsgünstige Darlehen von bis zu 100 % des förderfähigen Finanzierungsbedarfs genutzt werden. So sollen unternehmerische Vorhaben in Deutschland und unter bestimmten Bedingungen auch im Ausland ermöglicht werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für größere mittelständische gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmen und Angehörige freier Berufe, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten und deren Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht überschreitet. Gefördert werden natürliche Personen, juristische Personen in mehrheitlichem Privatbesitz sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Bei Auslandsvorhaben kommen auch Unternehmen mit Sitz in Deutschland, ausländische Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit mindestens 25 % deutscher Beteiligung infrage.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit über die Hausbank. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, in der Regel bis maximal 25 Mio. € pro Vorhaben; für Betriebsmittel und Warenlager gelten in der Variante mit Haftungsfreistellung niedrigere Höchstbeträge. Möglich ist außerdem eine Haftungsfreistellung von 50 % für die finanzierende Bank, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nach der Zusage kann der Kredit bis zu 36 Monate abgerufen werden, in der Variante mit Haftungsfreistellung bis zu 12 Monate. Für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge fällt nach 6 Monaten eine Bereitstellungsprovision an.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Treuhandkonstruktionen, stille Beteiligungen, Vermögensübertragungen, die Finanzierung von Wohngebäuden sowie die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar sein sowie die im Investitionsland geltenden Umwelt- und Sozialstandards erfüllen. In der Variante ohne Haftungsfreistellung darf das refinanzierende Kreditinstitut höchstens zu 25 % am geförderten Unternehmen beteiligt sein; in der Variante mit Haftungsfreistellung dürfen Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen ebenfalls nicht mit mehr als 25 % beteiligt sein. Für die Variante mit Haftungsfreistellung werden nur Unternehmen unterstützt, die bereits tätig sind, seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sind und über aussagefähige Jahresabschlüsse von 2 Geschäftsjahren verfügen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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