KfW-Konsortialkredit

NRW.Bank - KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation

Die Förderung soll ambitionierte, nachhaltige und transformative Vorhaben von Unternehmen und Projektgesellschaften finanzieren. Unterstützt werden dabei insbesondere Investitionen, Betriebsmittel und Nebenkosten für Vorhaben, die zu Klimaschutz, nachhaltiger Produktion und weiteren Umweltzielen der EU-Taxonomie beitragen.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll ambitionierte, nachhaltige und transformative Vorhaben von Unternehmen und Projektgesellschaften finanzieren. Unterstützt werden dabei insbesondere Investitionen, Betriebsmittel und Nebenkosten für Vorhaben, die zu Klimaschutz, nachhaltiger Produktion und weiteren Umweltzielen der EU-Taxonomie beitragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie für Projektgesellschaften. Sie kommt auch für Unternehmen infrage, die im Rahmen von Contracting-Vereinbarungen Energiedienstleistungen für Dritte erbringen. Außerdem können Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen und ihrer Tochtergesellschaften im Ausland gefördert werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredite in Form einer Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums. Die KfW kann bis zu 50 % der Vorhabenfinanzierung übernehmen, insgesamt mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. € je Maßnahme; zusätzlich ist eine bilaterale Refinanzierung teilnehmender Banken möglich. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, solange der Anteil der öffentlichen Hand am Ausfallrisiko insgesamt 50 % der gesamten Fremdfinanzierung nicht übersteigt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW vereinbar sein und die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen. Außerdem darf die Risikoübernahme der KfW nicht dazu führen, dass sie größter Risikoträger wird; erforderlich ist eine angemessene Risikopartnerschaft mit dem Finanzierungspartner. Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen mit Ausnahme von Private-Equity-Investoren nicht mit mehr als 25 % am antragstellenden Unternehmen oder an der antragstellenden Projektgesellschaft beteiligt sein.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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