Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Investitionen in erneuerbare Energien für Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung sowie für Energiespeicher ermöglichen. Unterstützt werden die Errichtung, der Erwerb und die Modernisierung förderfähiger Anlagen. Ziel ist die Finanzierung von Vorhaben mit zinsgünstigen Darlehen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie bestimmte juristische Personen und Personengesellschaften mit privater oder kommunaler Beteiligung. Sie kommt für Vorhaben in Deutschland sowie teilweise auch in der EU, in Norwegen und im Vereinigten Königreich in Betracht. Auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung können zur Zielgruppe gehören.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit mit günstigen Zinsen. Finanziert werden können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 150 Mio. € pro Vorhaben. Der Antrag wird über eine Hausbank gestellt, die die Unterlagen an die KfW weiterleitet.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Ein konkreter Antragsschluss ist im Material nicht genannt. Nach der Zusage muss der Kredit innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden; diese Frist kann um bis zu 24 Monate verlängert werden. Ab dem 7. Monat nach der Zusage fällt eine Bereitstellungsprovision an.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Maßnahmen des Bundes, der Bundesländer und ihrer Einrichtungen sowie Maßnahmen von Kommunen, kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen unselbstständigen Eigenbetrieben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Gebäude und gebäudetechnische Anlagen, die unter die genannte EU-Richtlinie zur Gesamteffizienz von Gebäuden fallen, sowie Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder landwirtschaftlichen Primärnutzung. Nicht förderfähig sind außerdem Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Treuhandkonstruktionen und entgeltliche oder sonstige Vermögensübertragungen. Eine Förderung ist auch ausgeschlossen, wenn das Vorhaben nicht mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar ist oder wenn andere genannte staatliche Förderungen für dieselbe Maßnahme kombiniert werden sollen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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