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NRW.Bank - Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude

Die Förderung soll den Neubau und den Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Wohneinheiten im Niedrigpreissegment in Deutschland unterstützen. Ziel ist es, bezahlbaren und zugleich klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden auch damit verbundene Kosten wie Planung, Baubegleitung sowie Nachweise zur Energieeffizienz.

Stand 22.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Neubau und den Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Wohneinheiten im Niedrigpreissegment in Deutschland unterstützen. Ziel ist es, bezahlbaren und zugleich klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Gefördert werden auch damit verbundene Kosten wie Planung, Baubegleitung sowie Nachweise zur Energieeffizienz.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige. Sie richtet sich außerdem an gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung eines Bundeslandes können gefördert werden, wenn sie mit dem Vorhaben kommunale Aufgaben wahrnehmen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiger Kredit. Möglich sind bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 100.000 € pro Wohneinheit, mit Laufzeiten von 4 bis 35 Jahren. Der Antrag muss über ein Kreditinstitut gestellt werden, das die Unterlagen an die KfW weiterleitet; außerdem muss eine Expertin oder ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste eingebunden werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Beim Ersterwerb ist eine Förderung nur möglich, wenn dieser innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme erfolgt. Außerdem gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben von Unternehmen und Einrichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes sowie von Bundesländern, wenn dabei keine kommunalen Aufgaben wahrgenommen werden, außerdem Vorhaben politischer Parteien. Nicht förderfähig sind auch der Erwerb von Grundstücken, aufgespaltene Ersterwerbe mit getrennten Verträgen für Grundstück und Neubau, Umschuldungen, Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sowie entgeltliche oder sonstige Vermögensübertragungen, die über den selbstnutzenden Erwerb einer Wohneinheit hinausgehen. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn dieselbe Wohneinheit bereits über die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder die Bundesförderung Wohneigentum für Familien gefördert wird; auch bestimmte andere Förderprogramme dürfen nicht für dieselben förderfähigen Kosten kombiniert werden. Voraussetzung ist zudem, dass das Vorhaben die technischen Mindestanforderungen erfüllt, mit der Ausschlussliste der KfW vereinbar ist sowie die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards einhält.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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