Zuschüsse

NRW.Bank - Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen

Die Förderung soll den Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden in Deutschland unterstützen. Sie soll dazu beitragen, dass neue Gebäude bestimmte energetische und nachhaltige Standards erfüllen. Gefördert werden auch Varianten mit Nachhaltigkeitssiegel sowie teilweise Gebäude im Niedrigpreissegment.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden in Deutschland unterstützen. Sie soll dazu beitragen, dass neue Gebäude bestimmte energetische und nachhaltige Standards erfüllen. Gefördert werden auch Varianten mit Nachhaltigkeitssiegel sowie teilweise Gebäude im Niedrigpreissegment.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und Zweckverbände gedacht. Auch Stadtstaaten und deren Eigenbetriebe können gefördert werden, wenn sie kommunale Aufgaben erfüllen. Sinnvoll ist die Förderung für öffentliche Träger, die klimafreundliche Neubauten umsetzen oder neu errichtete Gebäude kurz nach Fertigstellung erwerben möchten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Bei Wohngebäuden sind je nach Förderstufe bis zu 15.000 € pro Wohneinheit möglich, bei Nichtwohngebäuden bis zu 1 Mio. € pro Vorhaben. Die Förderung richtet sich nach festen Prozentsätzen der förderfähigen Kosten und kann grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombiniert werden, solange die gesamten Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Ersterwerb ist nur förderfähig, wenn er innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme erfolgt. Für die Förderstufen Effizienzhaus 55 bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gilt die Möglichkeit nur bis zum 31.12.2026.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen, Vorhaben politischer Parteien, der Erwerb von Grundstücken sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ersterwerbe, bei denen der Erwerb in einen Grundstückskaufvertrag und einen separaten Bau- oder Werkvertrag für den Neubau aufgeteilt wird. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn für dasselbe Gebäude oder dieselben Wohneinheiten bereits eine Förderung aus den Programmen „Klimafreundlicher Neubau“ oder „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ genutzt wird oder wenn für dieselben förderfähigen Kosten bereits bestimmte andere Förderprogramme in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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