Zuschüsse

NRW.Bank - Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Die Förderung soll Investitionen in den Klimaschutz bei stationären Kälte- und Klimaanlagen unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung klimafreundlicher Technik. Dazu gehören auch Lösungen zur Abwärmenutzung und zur Einbindung erneuerbarer Energien.

Stand 05.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: nrwbank.de Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in den Klimaschutz bei stationären Kälte- und Klimaanlagen unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung klimafreundlicher Technik. Dazu gehören auch Lösungen zur Abwärmenutzung und zur Einbindung erneuerbarer Energien.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Eigenbetriebe, Hochschulen, Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen. Auch Energiedienstleistungsunternehmen können gefördert werden, wenn sie vom Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks beauftragt wurden. Voraussetzung ist, dass sich die stationäre Anlage auf dem betreffenden Grundstück befindet.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, in der Regel als De-minimis-Beihilfe. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 200.000 € pro Maßnahme. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Förderung gilt bis zum 31.12.2026.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Kälteerzeuger mit zugehörigen Komponenten und Systemen, wenn sie überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen. Ebenfalls ausgeschlossen sind steckerfertige Verkaufskühlmöbel, Kältemittelrohrleitungen, Rohre für die Wärmeverteilung, Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, Instandsetzung oder Instandhaltung bestehender Anlagen sowie laufende Ausgaben. Nicht gefördert werden außerdem Maßnahmen von Privatpersonen, Bundesländern und deren Einrichtungen, landeseigenen Gesellschaften sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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